Praktische Infos zu Bildrechten in Social Media
Der Umgang mit Bildrechten in Sozialen Medien ist seit Jahren eine der am häufigsten diskutierte Problematik: Welche Bilder dürfen Sie posten? Dürfen Sie Bildagentur-Fotos auf Facebook posten? Enthalten Printlizenzen auch Social-Media-Rechte? Um die Verwirrung aufzulösen, geben wir Ihnen in diesem Artikel einen Überblick über den aktuellen Stand im Umgang mit Bildrechten in Sozialen Medien.
Social Media & Bildrechte: Facebook
Haben Sie schon einmal die AGBs von Facebook gelesen? Was beinhaltet eigentlich die Nutzung von Bildern auf Facebook? Wir haben für Sie nachgeforscht, was dort zu Bildrechten vermerkt ist:
Auszug aus den Facebook AGB – Stand 03/2020
https://www.facebook.com/terms
…3. Diese Berechtigungen erteilst du uns… …wenn du Inhalte, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind (wie Fotos oder Videos), auf oder in Verbindung mit unseren Produkten teilst, postest oder hochlädst, gewährst du uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweite Lizenz, deine Inhalte (gemäß deinen Privatsphäre- und App- Einstellungen) zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen…
Zwar heißt es auch, dass diese Lizenz nur dem Zweck dienst die Facebook Produkte bereitzustellen und die entsprechend angebotenen Dienste zu unterstützen, dies ist aber ziemlich schwammig formuliert.
Demzufolge bedeutet die Bildnutzung in sozialen Netzwerken eine kostenfreie Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte an Facebook. Das ist zunächst ein Schock für jeden, der sich für den Schutz von Urheberrechten einsetzt.
Trotzdem werden jeden Tag weltweit mehr als 350 Millionen Fotos hochgeladen. Und auf einen Firmenauftritt in Facebook oder auf einer anderen Social-Media-Plattform kann ein Unternehmen heute kaum mehr verzichten.
Darf man Bilder von Fotoagenturen auf Facebook nutzen?
Um Bildrechte überhaupt nutzen zu dürfen, müssen Sie über eine entsprechende Nutzungserlaubnis verfügen. Eine solche Erlaubnis erwerben Sie bei Bildagenturen mit dem Einkauf einer Lizenz. In dieser Nutzungslizenz ist dann definiert, in welchem Umfang Sie das Bild veröffentlichen dürfen.
Deshalb kommt es ganz auf die individuelle Vereinbarung an, ob Bilder von Bildagenturen auf Facebook gepostet werden dürfen oder nicht. Es ist außerdem auch so, dass jede Agentur unterschiedliche Verträge mit den jeweiligen Urhebern vereinbart, so dass es gar keine allgemein gültige Regelung geben kann.
Die Frage, ob Fotos von Bildagenturen auf also auf Facebook genutzt werden dürfen, kann nicht mit einer pauschalen Antwort geklärt werden. Aber wir haben für Sie recherchiert, welche Bildagenturen Bildrechte für Social Media vergeben und unter welchen Bedingungen.
Welche Agenturfotos darf man auf Facebook nutzen?
Mit klassischen Bildagenturen, die RM-Lizenzen anbieten, vereinbaren Sie Nutzungsrechte immer individuell. Hier können Sie nur mit konkreten Bildwünschen anfragen, ob eine Social Media Nutzung möglich ist.
Bei Microstockagenturen gelten hingegen die online einsehbaren Nutzungsbedingungen. Viele Bildagenturen haben ihre Lizenzbedingungen angepasst und die Social-Media-Nutzung mit aufgenommen. Nachfolgend haben wir ein paar Bildagenturen aufgelistet.
Bildrechte für Social Media bei Bildagenturen
Die meisten Stockagenturen verweisen in ihren Bedingungen darauf, dass die Nutzung gewährt wird, sofern die Social-Media-Plattform die Bedingungen nicht verletzt. Diese Einschränkungen beinhalten in der Regel hauptsächlich, dass Bilder nicht verkauft oder in Verkaufsprodukten verwendet werden dürfen, nicht in Logos eingebaut werden und nicht schädigend genutzt werden.
Außerdem ist es inzwischen bei den meisten Agenturen Usus geworden, dass Bilder, die in ein Composing oder Layout eingebunden sind, ebenfalls verwendet werden können. D.h. es geht hauptsächlich darum, zu verhindern, dass Bilder unendlich geteilt werden können, ohne dass nachvollzogen werden kann, woher das Bild ursprünglich kommt. Es lohnt sich also nachzufragen!
Unter den nachfolgend gelisteten Bedingungen ist eine Social-Media-Nutzung von Bildern explizit von den entsprechenden Bildagenturen gestattet.
123RF
- erlaubt es, sofern die Social Media Plattform das Bild nicht unter Einschränkungen aus der Lizenz verwendet wird (d.h. kein Verkauf, nicht im Logo, nicht schädigend etc.)
- klare Zuordnung zum Lizenznehmer durch integriertes Logo von min. 125 Pixeln auf dem Bild
AdobeStock
- Stockmedium kann in Social Media verwendet werden
F1 Online
- für die meisten Bilder können Sie eine spezielle Social Media Lizenzerweiterung erwerben
- es gibt eine speziell für Social Media Anwendungen konfektionierte Lizenzierungsmöglichkeit
- Abbildungsgröße bis max. 1200 Pixel
- das Bild ist eingebunden in das ein Composing / Layout
- alternativ ist das Bild mit einem deutlichen grafischen Urhebervermerk ausgestattet
- ausgenommen ist LIZENZMATERIAL mit dem Vermerk „Nutzung in Social-Media nicht gestattet“
- ausgenommen sind Personenabbildungen als Profilbilder
Getty Images
- erlaubt grundsätzlich bei den lizenzfreien Bildern Verwendungen in jeglichen Medienformaten.
- Sie dürfen Inhalte nicht in einer Weise verwenden, die es anderen Personen gestattet, Inhalte als gesonderte Datei (also nur die Inhaltsdatei selbst, separat vom Projekt oder der Endverwendung) herunterzuladen, zu extrahieren oder weiterzugeben.
Shutterstock
- die Lizenz berechtigt zur digitalen Reproduktion unter anderem in sozialen Netzwerken
- Lizenz ist nicht übertragbar
Wenn Ihnen bekannt wird, dass ein Inhalt auf der Website eines sozialen Netzwerks auf eine Art und Weise verwendet wird, die nicht von Ihrer im Rahmen vorliegender Vereinbarung gewährten Lizenz abgedeckt wird, verpflichten Sie sich dazu, von der betreffenden Website alle abgeleiteten Werke zu entfernen, bei denen die Inhalte verwendet wurden und Shutterstock umgehend von einer jeglichen solchen Nutzung auf einer Website eines sozialen Netzwerks zu unterrichten.
123RF
- erlaubt sofern die Social Media Plattform das Bild nicht unter Einschränkungen aus der Lizenz verwendet wird (d.h. kein Verkauf, nicht im Logo, nicht schädigend etc.)
- klare Zuordnung zum Lizenznehmer durch integriertes Logo von min. 125 Pixeln auf dem Bild
Panthermedia
- darf in Social Media verwendet werden
- Bilder müssen entfernt werden, sollte bekannt werden, dass das Soziale Netzwerk Nutzungsbedingungen verletzt und auf nicht erlaubte Weise einsetzt
Alle Angaben ohne Gewähr – recherchiert anhand der jeweiligen Nutzungsbedingungen – Stand März 2020
Im Zweifel sollten Sie immer in der betreffenden Bildagentur anfragen. Gerne unterstützen wir Sie auch zur Klärung von Bildrechten in Ihrer geplanten Social Media Nutzung mit unserem Service „Rechteklärung“.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!