Urheberrechte MÜSSEN vor einer Bildnutzung geklärt werden – daran führt kein Weg vorbei. Egal, ob Bilder irgendwo im Netz, bei einer Bildagentur oder einer sonstigen Quelle aufgetan werden: Die rechtliche Situation ist absolut eindeutig und es gibt keine Möglichkeiten, sie zu umgehen – möchte man meinen. Bei unserer täglichen Arbeit kommen uns immer wieder schöne Ausreden unter, warum die Klärung der Rechte nicht stattgefunden hat. Die beliebtesten Gründe haben wir hier einmal gesammelt.
- Ich habe das Bild online gefunden, man darf es also nutzen.
Glückwunsch zum Treffer, aber: Nicht alle Online-Inhalte sind gemeinfrei. Gehen Sie immer davon aus, dass Online-Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, auch wenn sie keinen eindeutigen Urheberhinweis haben. Sie müssen recherchieren, ob der Inhalt, den Sie verwenden möchten, geschützt ist und wie Sie die Rechte klären können.
- Ich hatte keine Zeit.
Nichts im Urheberrecht erlaubt die Verwendung ohne Erlaubnis, nur weil der Nutzer in Eile ist und z.B. schnell noch ein Bild in eine Präsentation aufnehmen will. Wenn Sie vorhaben, urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden, planen Sie das ein. Es kann einige Zeit dauern, bis Sie die benötigten Rechte geklärt haben.
- Mein Chef hat mir gesagt, ich soll das Bild einfach nehmen.
Wenn ein Vorgesetzter keine schriftliche Garantie gegeben hat, dass er die Haftung übernimmt, greift auch diese Ausrede nicht. Außerdem macht es an dieser Stelle Sinn, die firmeneigene Policy in Sachen Urheberrecht & Co. zu prüfen und – sofern nicht vorhanden – für die Zukunft eindeutig festzulegen.
- Ich werde doch sowieso nicht erwischt.
Gut, Sie wissen also, dass Sie eine Erlaubnis einholen sollten. Jeder denkt, dass er nie erwischt werden wird – bis er es wird. Durch Tracking-Software und Urheber, die sich der legalen und unautorisierten Nutzung ihrer Inhalte immer mehr bewusst sind, wird es zunehmend wahrscheinlicher, dass Sie Post von einem Anwalt erhalten.
- Ich hab das Bild selbst gescannt, also liegen die Rechte bei mir.
Nicht wirklich – das Scannen einer Vorlage erzeugt keinen Urheberschutz. Das Bild ist nach wie vor geschützt und die Rechte müssen natürlich geklärt werden.
- Es ist nur für den internen Gebrauch.
Das dürfte auch nicht überraschen: Unabhängig davon, ob Sie Inhalte intern oder öffentlich verwenden, müssen Sie immer noch die Genehmigung des Rechteinhabers einholen. Das gilt übrigens auch, wenn Sie Inhalte in einem geschlossenen Intranet statt auf der öffentlich zugängigen Website veröffentlichen.
- Das Bild hat eine Creative Commons (CC) Lizenz.
Eine CC-Lizenz bedeutet nicht kostenlos. Der Inhalt unterliegt den Bedingungen der CC-Lizenz – lesen Sie die Lizenz und sehen Sie, was erlaubt ist. Es gibt sechs verschiedene Lizenzen, die unterschiedliche Arten der Nutzung erlauben. Jede Lizenz legt klar fest, was Sie mit dem Inhalt tun dürfen und was nicht. Halten Sie sich an diese Bedingungen, die der Eigentümer der Inhalte für seine Online-Inhalte festgelegt hat.
In ähnlicher Weise müssen Sie bei Bildagenturen die Nutzungsbedingungen in der Lizenz befolgen, die Sie mit der Bildagentur haben. Nur weil Sie eine monatliche Gebühr zahlen, heißt das nicht, dass Sie uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Bildern haben.
- Ich habe den Urheber kontaktiert, aber nie eine Antwort erhalten.
Dies entbindet Sie nicht von der Pflicht, die Rechte zu klären. Wenn der Rechteinhaber keine Erlaubnis erteilt, dürfen Sie den Inhalt nicht verwenden. In einigen Ländern gibt es spezielle Bestimmungen für verwaiste Werke (Werke, deren Urheber nicht gefunden oder ausfindig gemacht werden kann). Dafür müssen aber strenge Bedingungen erfüllt werden.
- Ich habe das Bild auf Google Images gefunden.
Klar, Google Images ist eine Suchmaschine für Bilder. Die Bilder in einem Suchergebnis sind allerdings nicht unbedingt gemeinfrei oder dürfen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers des Bildes verwendet werden. Wie bei anderen Inhalten, die Sie online finden, sollten Sie davon ausgehen, dass diese Bilder urheberrechtlich geschützt sind, bis Sie etwas anderes feststellen.
Sie haben auch schon eine der o.g. Ausreden verwendet oder sogar noch bessere parat? Dann schreiben Sie uns gern – auch dann, wenn wir für Sie einfach die Rechteklärung künftig übernehmen sollen.