Die Bildredaktion von A-Z: Diese Fachbegriffe sollten Sie kennen
Immer wieder stolpern wir in der Bildredaktion über Vokabeln, mit denen wir als erfahrene Bildredakteure um uns werfen – so manchem Gesprächspartner ist dieses Fachchinesisch allerdings vielleicht noch nicht so geläufig. Wir haben uns daher einmal die Mühe gemacht, diese Begriffe aus der Welt der Bildredakteure zu sammeln und kurz zu erklären.
Nachfolgend finden Sie ein Nachschlagewerk mit sämtlichen Begriffe rund ums Thema Bildredaktion.
A
- Abbildungsgröße: Das Format der gedruckten Bilder im Werk. Hier kann entweder in cm oder mm angegeben werden, oder das Verhältnis zur publizierten Seite wie z.B. ½ seitig. Sie dient meist zur Berechnung des Bildhonorars.
- Abzug: Papierbild von Negativen, Dias oder Dateien.
- Absolute Person der Zeitgeschichte: Persönlichkeiten, die auf Grund ihrer gesellschaftlichen Stellung oder besonderen Leistung von Interesse für die Öffentlichkeit sind.
- Analogfotografie: Fotografie mittels einer herkömmlichen Kamera mit fotografischem Film. Im Gegensatz zur digitalen Kamera.
- Anstrich: So wird in der Fachsprache eine Abrechnungsart zum Einkauf von Bildmaterial genannt. Der Bildanbieter erhält bei jeder Verwendung eine Gutschriftsanzeige nach vereinbarten Konditionen. Die Erstellung einer Rechnung entfällt dadurch.
- Art-Buyer: Wörtlich übersetzt „Kunst-Einkäufer“. Genaugenommen eine andere Bezeichnung für Bildredakteur. Ein Art-Buyer ist vor allem der Bild-Beschaffer und heißt meistens in Werbeagenturen so.
- Auflage: Die Gesamtanzahl der nach einer bestimmten und unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare eines Werks (Zeitung, Magazin, Buch, Broschüre etc.). Dabei werden in der Praxis Druckauflage und verkaufte Auflage unterschieden. Bei der Kalkulation von Bildhonoraren gilt in der Regel die Druckauflage als Bemessungsgrundlage.
- Auflösung: Ein Maß für die Bildgröße das in Bildpunkten (Pixel) angegeben wird, und zwar im Verhältnis Breite mal Höhe: z.B. 1200px x 900 px.
B
- Beiwerk: Von einem Beiwerk reden wir im Urheberrecht, wenn Personen oder Kunstwerke auf einem Foto auch weggedacht werden können, ohne dass sich die Aussage des Bildes verändert. In dem Fall müssen in redaktionellem Kontext keine Drittrechte geklärt werden.
- Belichtung: Die Belichtung wird durch die Intensität der Beleuchtung und der Helligkeit des Aufnahmemotivs beeinflusst. Sie ist darüberhinaus abhängig von der Empfindlichkeit der Kamera. Durch die Kombination von Belichtungszeit und Blenden kann die Belichtung einer Aufnahme gesteuert werden.
- Bildagentur: Eine Bildagentur ist ein Unternehmen, dass sich auf den Verkauf von Bildlizenzen spezialisiert hat. Bildagenturen arbeiten in der Regel mit unterschiedlichen Fotografen oder Partneragenturen zusammen, deren Bildmaterial sie vertreiben.
- Bildband: Eine Publikation, die hauptsächlich Bilder enthält. Der Text ist untergeordnet.
- Bildbearbeitung: Bildbearbeitung bezeichnet nachträgliche Änderungen an einem Bild, wie z.B. Tonwertkorrektur, Zuschnitt, Retusche, Montage, etc.
- Bildbeschreibung: In der Regel der Text der in der Caption eines Bilddatensatzes steht. Sie sollte mindestens die „5 W“ enthalten: Wo, Wann, Wer, Warum, Was.
- Bilddatenbank: Eine Bilddatenbank ermöglicht die digitale Verwaltung von Fotos aller Art. Mit Hilfe einer Bilddatenbank können Bilder dokumentiert, recherchiert, gesichtet und zum Download angeboten werden.
-
Bildrauschen: Beim Bildrauschen tritt durch Störpixel eine Verschlechterung der Bildqualität bei digital aufgenommenen Bildern auf. Die fehlerhaften Pixel können in Farbe (Farbrauschen) oder Helligkeit (Helligkeitsrauschen) vom eigentlichen Bildsignal abweichen. Je höher der Anteil an nicht vorhandenen oder veränderten Bildinformationen im Gesamtbild, umso höher ist das Bildrauschen. Bei Digitalkameras verstärkt sich das Bildrauschen mit zunehmenden ISO-Werten. Bei JPEG-Dateien kann es durch einen Rauschfilter in der Kamera verringert werden, wobei allerdings auch echte Bildinformationen verloren gehen.
- Bildredakteur: Berufsbezeichnung für einen Mitarbeiter in der Bildredaktion, der sich mit folgenden Tätigkeiten beschäftigt: Bildrecherche, Dokumentation, Bildbeschaffung, Bilddatenmanagement, u.v.m.
- Bildserie: Bilder, die meist in der Sportfotografie schnell hintereinander aufgenommen wurden und kaum Unterscheidungen haben. Auch Bildsequenz oder Bildfolge genannt.
-
Bildunterschrift: In der Bildunterschrift, abgekürzt: BU, befindet sich ein beschreibender oder kommentierender Text zum abgebildeten Motiv. Dieser wird entweder unterhalb der Abbildung gezeigt oder ins Bild integriert.
- Blende: Die Blende befindet sich im Objektiv einer Kamera und bezeichnet die Öffnung, durch die das Licht während der Aufnahme einfällt. Je nach Begrenzung der Öffnungsweite, beeinflusst sie die Helligkeit und indirekt die Schärfentiefe des Bildes.
- Brennweite: Der Begriff beschreibt den Abstand zwischen der Linse und ihrem Brennpunkt auf dem Bildsensor bzw. dem Film. Die Brennweite legt damit fest, wie groß der Bildausschnitt bzw. Bildwinkel
- Buy-Out: Einmalige Vergütung zum Erwerb sämtlicher Nutzungsrechte auf allen Medien in zeitlich unbegrenztem Umfang. So ein Buy-Out wird in der Regel in kommerziellem Umfeld bei der Produktion von Fotos für Werbekampagnen verhandelt.
- BVPA: Bundesverband professioneller Bildanbieter, kurz BVPA – Interessensvertretung für visuelle Inhalte, ursprünglich Pressebildagenturen und Bildarchive.
C
- CC (Creative Commons): Lizenzmodell das hauptsächlich von Wikipedia angeboten wird. Achtung: Hier wird oft fälschlicherweise angenommen, dass hier keinerlei Rechte zu klären sind bzw. das Motiv ohne zu fragen genutzt werden kann.
- CMYK: Ein subtraktives Farbmodell im modernen Vierfarbdruck. Die Abküzzgung CMYK steht für die Farbebestandteile Cyan, Magenta, Yellow, sowie den Schwarzanteil Key.
- Copyright: Der Begriff Copyright steht in den USA für das Urheberrecht und wird auch im Deutschen oft als Übersetzung verwendet. Genaugenommen unterscheiden sich aber Deutsches und Amerikanisches Urheberrecht, so dass die Übersetzung missverstanden werden kann. Während das deutsche Urheberrecht den Uhreber als Person schützt, ist es im amerikanischen Copyright das Verwertungsrecht des Verlegers, welches sogar übertragbar ist.
- Composing: Bildmontagen, bei denen mehrere Bilder zu einem Bild zusammengesetzt werden.
- Credits: Doppelbedeutung : 1) Angaben über die Herkunft eines Bildes werden auch Credits genannt. Es handelt sich um den Urhebervermerk oder Bildnachweis, in welchem Informationen zum Urheber oder dessen Vertreter, entweder unmittelbar am Bild oder in einem Bildquellenverzeichnis, erwähnt werden. 2.) Guthaben um bei Microstock Agenturen Bildpakete zu erwerben.
D
- Dateiformat: Ein Bild kann in unterschiedlichen Formaten gespeichert werden, wie z.B. TIFF, JPG, PNG, PSD
- Dauerhafte Kunstwerke: Kunstwerke, die auf öffentlichem Grund fest angebracht sind und dauerhaft verbleiben sollen. In solchen Fällen muss ein Künstler bei der Nutzung nicht um Erlaubnis gefragt werden. Das wird über die sog. Panoramafreiheit geregelt.
- Dia: auch Diapositiv ist ein fotografischer Film, Es handelt sich um ein meist farbiges Durchlichtbild. Die klassische Größe ist das Kleinbild Dia mit einem Format von 24mm x 36 mm. Es existieren aber auch viele andere Größen.
- Digitalisierung: So bezeichnet man die Umwandlung von physischen Bildern (Fotoabzüge, Dias, etc.) in eine digitale Version. Physische Bilder werden mit einem Scanner digitalisiert und anschließend so bearbeitet, dass sie als Digitalbild zur Verfügung stehen.
- Dokumentation: Unter Dokumentation versteht man die Aufbereitung von Informationen innerhalb eines Archivs bzw. digital in einer Datenbank. Bilder werden in der Dokumentation in der Datenbank strukturiert und betextet, so dass sie später bei der Recherche wieder abgerufen werden können.
- DPI: Diese Abkürzung steht für die „dots per inch“, zu deutsch: Punkte pro Zoll (1 Zoll = 2,54 cm) und benennt die drucktechnische Maßeinheit für die geometrische Auflösung eines Bildes. Mit Hilfe der dpi-Einheit für den Druck lässt sich berechnen, wie groß das Bild einer Digitalkamera gedruckt werden kann, indem man die Pixelauflösung des Bildes durch die dpi-Zahl teilt.
- Drittrechte: Als Drittrechte bezeichnen wir weitere Rechte, die neben dem Urheberrecht bei einem Bild beachtet werden müssen. Dazu gehören z.B.: Künstlerrecht, Markenrecht, Recht am eigenen Bild.
E
- Editorial: Andere Bezeichnung für Bilder, die nur redaktionell genutzt werden können.
- Einspiegeln: Vom Einspiegeln spricht man, wenn Platzhalter für Bilder in ein Layout platziert werden, die Anhaltspunkte zu Format und Größe darstellen.
- Erweiterte Lizenz: Microstock-Agenturen arbeiten oft mit zwei Lizenzmodellen: Einer Standardlizenz und eine erweiterte Lizenz, welche einen größeren Nutzungsumfang erlaubt als die Standardlizenz.
- EXIF-Daten: Exchange I Format – bezeichnet sogenannte äußere Informationen, die am Bild gespeichert sind. Dazu gehören Aufnahmedatum, Belichtungszeit, Blendengröße, etc. EXIF-Daten werden bei der Aufnahme gespeichert und können nicht geändert werden.
F
- Farbraum oder Farbmodell: Farbspektrum in welchem Farben dargestellt werden, wie z.B. CMYK oder RGB.
G
- Gemeinfrei: Bilder die ohne weitere Rechteklärungen nutzbar sind. Z.B. wenn die Urheberrechte des Fotografen und/oder die des Künstlers abgelaufen sind.
-
Geodaten: Automatisch erstellte Angaben zu Längen- und Breitengraden, die sich in den Metadaten eines Bildes wiederfinden und die genaue genaue Position für eine Aufnahme dokumentieren.
- Geschmacksmuster: Alles was designed wurde und dadurch eine ästhetische Gestalt, Farbe oder Form erhalten hat, unterliegt einem Geschmacksmuster und hat dadurch bestimmte Rechte, die bei der Nutzung von Bildern auf denen ein Geschmacksmuster abgebildet ist, beachtet werden müssen.
H
- Hochformat (HF): HF ist ein gängiges Kürzel in der Bildredaktion für das Hochformat. Beim Hochformat sind die Seitenverhältnisse höher als breit.
- Honorar: Als Honorar wird die Vergütung eines Urhebers oder eines Models im Zusammenhang mit dem Erwerb der Nutzungsrechte bezeichnet.
I
- Indexieren: Anderes Wort für Verschlagwortung. Indexieren ist die Speicherung von Informationen bzw. Bildern mit systematischen Keywords in einer Datenbank.
- IPTC-Daten: IPTC-Daten sind ein geläufiges Speicherformat von Fotos, in welchem im Vergleich zu EXIF die sog. inneren Informationen gespeichert werden. IPTC-Daten sind manuelle Informationen, die nachträglich ergänzt und auch wieder überarbeitet werden können. Dazu gehören z.B. Inhaltliche Beschreibungen, rechtliche Angaben, Urheber, etc.
J
- JPG oder JPEG: JPG ist ein gängiges Dateiformat, das vor allem im Web seine Anwendung findet. Da es sich beim JPG um ein komprimiertes Dateiformat handelt, beansprucht es weniger Speicherplatz. JPEG steht für Joint Photographic Expert Group.
K
- Keywords: Als Keywords werden Schlagworte bezeichnet, mit denen in einer Bilddatenbank inhaltliche Suchbegriffe gespeichert und zur Recherche abgerufen werden können.
-
Kleinbild: Ein Filmformat, das 1914 von Oskar Barnack als Ableger des 35-mm-Kinofilms mit der Leitz-Camera (Leica) in die Fotografie entwickelt wurde. Kleinbildnegative oder -dias haben die Abmessungen 36 x 24 mm.
- Künstlerrechte: Neben dem Urheberrecht eines Fotos hat auch ein Künstler Urheberansprüche auf sein Kunstwerk. Manchmal ist der Künstler auch gleichzeitig der Fotograf, viele Bilder mit Kunstwerke wurden aber von anderen Fotografen aufgenommen. Zur Verwendung von Bildern mit Kunstwerken müssen daher beide Urheber um Erlaubnis gefragt werden. Die Künstlerrechte werden oft von der VG Bild-Kunst vergeben.
L
- Laufzeit: Die Zeit in der das Produkt für das die Bildrechte eingekauft wurden auf dem Markt ist.
- Layout: Unter Layout versteht man die Bild- und Textgestaltung einer Seite oder eines ganzen Produktes.
-
Layoutdaten: Bilddaten, die im Gegensatz zu HighRes-Daten nicht die höchste Auflösung haben. Üblicherweise werden Bilder dafür als .jpg mit 72 dpi abgespeichert.
- Leuchtkasten / Lightbox: Als Leuchtkasten wird in Bilddatenbanken eine digitale Sammlung von Bildern bezeichnet, die meist verwendet wird, um die Bildauswahl zu einem speziellen Thema zu konkretisieren.
- Lichtbild: Ein Foto, das eher ein Schnappschuss ist und keine Gestaltungshöhe besitzt.
- Lichtbildwerk: Ein Foto mit einer besonderer Gestaltungshöhe.
- Lizenz: Eine Lizenz ist eine Vereinbarung, in der für einen Bildnutzer angegeben ist, in welchem Umfang Nutzungsrechte genehmigt werden. Diese Lizenz wird zwischen Urheber bzw. dessen Vertreter (Bildagentur, Erbe, …) und Bildnutzer verhandelt.
- Lizenzmodell: Regelt, in welchem Umfang ein Bild verwendet werden darf.
M
-
Mantel: Als Mantel wird der Hauptteil einer Zeitung mit den klassischen, großen Ressorts Politik, Land, Kultur, Sport und Wirtschaft bezeichnet. Dieser umschließt den Lokalteil von vorne und hinten, eben wie ein Mantel. Es gibt einige Zeitungen die sich im Lokalteil unterscheiden, dabei aber den gleichen Mantel haben.
- Markenrecht: Das Recht zur Nutzung einer Marke, einem rechtlichen Zeichen für eine Ware oder Dienstleistung. Dies wird in der Regel im Patent- und Markenamt verwaltet.
- Metadaten: Metadaten sind Zusatzinformationen von Dateien, die direkt in der Datei gespeichert werden. Metadaten von Fotos sind beispielsweise Dateigröße, Auflösung, Verschlusszeit, Blende, Erstellungsdatum, Quelle, u.v.m.
- MFM (Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing): Die MFM ist ein Arbeitskreis aus dem BVPA, der einmal pro Jahr aktuelle Bildpreise für Fotonutzungen analysiert und die Ergebnisse als Orientierungshilfe für Bildnutzer in der Broschüre „Bildhonorare“ veröffentlicht.
- Microstockagentur: So werden Bildagenturen bezeichnet, die Bilder als Massenware für sehr günstige Preise verkaufen. Der Grundgedanke dabei ist, dass ein Bild möglichst oft verkauft werden muss, damit sich das Geschäftsmodell rechnet.
-
Mittelformat: In der analogen Fotografie bezeichnet das Mittelformat Kameras, die mit Rollfilm arbeiten, der deutlich größer ist als das Kleinbild (36 x 24 mm), aber kleiner als der Planfilm des Großformats (ab 9 x 12 cm).
- Model Release (MR): Ein Model Release ist eine Nutzungsvereinbarung, die zwischen einer fotografierten Person und dem Fotografen bzw. Bildnutzer geschlossen wird. Im Model Release ist vermerkt welches Bild zu welchem Zweck in welchem Zeitraum verwendet werden darf und welche Vergütung das Model dafür erhält.
N
- Negativ: ein fotografischer Film der die Farben oder Grauwerte in den umgekehrten Tonwerten aufweist. In der Geschichte hauptsächlich in s/w genutzt.
- Nutzungsart: Der inhaltliche Zusammenhang in dem ein Werk verwendet werden soll, wie z.B. redaktionell, werblich, satirisch, künstlerisch oder als Zitat.
- Nutzungsrechte: Erlaubnis, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen. Ein Urheber kann dieses Recht übertragen und darf dabei bestimmen, in welchem Umfang sein Werk genutzt werden darf.
O
- Objektiv: Ein Objektiv ist ein Aufsatz auf der Kamera, mit welchem Brennweite, Bildwinkel und Blendenspektrum festgesetzt werden.
- Orphan Works: Ein verwaistes Werk. Dies ist der Fall, wenn der Urheber unbekannt, nicht recherchierbar oder verstorben und ohne Nachkommen ist und keine rechtlichen Vertreter seiner Werke beauftragt hatte.
P
- Panoramafreiheit: Im Urheberrecht ist unter dem Begriff Panoramafreiheit festgesetzt, dass auch geschützte Werke von öffentlichem Raum aus fotografiert und veröffentlicht werden dürfen ohne den Rechteinhaber um Erlaubnis zu fragen, sofern keine Hilfsmittel (wie z.B. Leitern) zum Einsatz kommen.
-
Persönlichkeitsrechte: Das Persönlichkeitsrecht ist das aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 GG abgeleitete allgemeine Recht eines Einzelnen auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gegenüber dem Staat und im privaten Rechtsverkehr. Es greift dann, wenn Personen vor Eingriffen in ihre persönliche Freiheit geschützt werden müsse und ist bei jeder Bildverwendung zu berücksichtigen.
- Photoshop: Gängige Software zur Fotobearbeitung.
- Plagiat: So bezeichnet man auch in der Fotografie den Diebstahl fremden Eigentums, wenn durch Aneignung fremden Urheberrechts eigene Werke, bzw. Kopien geschaffen werden.
- Prepress: Bezeichnung für Druckvorstufe. Es handelt sich um einen Teilprozess im Druckwesen. Dieser beinhaltet alle Prozesse vor dem Druck, wie zum Beispiel Scanarbeiten, Datenaufbereitung, Retusche bzw. Bildbearbeitung und Layouterstellung.
- Property Release: Ein Property Release ist eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Fotograf bzw. Bildnutzer, die regelt, dass Fotos von privaten Gebäuden und Innenräumen genutzt werden können.
Q
- Quelle: Als Quelle wird in der Bildredaktion die Herkunft eines Bildes bezeichnet. (z.B. Bildagentur, Fotograf, Museum,… )
- Querformat (QF): QF ist ein gängiges Kürzel in der Bildredaktion für das Querformat. Beim Querformat sind die Seitenverhältnisse breiter als hoch.
R
-
Raw: Im Raw- oder Rohdatenformat von Digitalkameras werden die Sensorinformationen weitgehend unbearbeitet gespeichert. Raw-Daten ermöglichen dadurch eine flexiblere und hochwertigere Bildbearbeitung als die komprimiertenJPEG-Dateien, sind aber größer und benötigen spezielle Programme (Raw-Konverter) zur Bearbeitung.
-
Recherche: Als Recherche wird die Suche nach Informationen oder Bildern in Datenbanken und Archiven bezeichnet. Ziel der Recherche ist es, wiederzufinden, was in der Dokumentation strukturiert wurde.
- Recht am eigenen Bild: Als „Recht am eigenen Bild“ ist im Urheberrecht beschrieben, welche Rechte eine abgebildete Person auf einem Foto hat.
- Relative Person der Zeitgeschichte: Person mit aktuellem Ereignisbezug, wie z.B. Gewinn eines Wettbewerbs, Zeuge, Verwandter eines Promis, usw. Hier kann das Fotomaterial nur sehr eingeschränkt genutzt werden.
- Reinzeichnung: Phase in der Druckvorstufe, in der Entwürfe eines Layouts in druckfertige Form gebracht werden. Platzhalter werden mit finalen, druckfähigen Bildern und Texten gefüllt.
- Retusche: Nachträgliche Verbesserung eines Fotos.
- RGB: Bezeichnung eines Farbraums für die Webdarstellung mit den Farbfeldern Rot Grün und Blau. Digital kann mit RGB ein größerer Farbraum dargestellt werden als mit CMYK im Druck.
- Rights Managed (RM): Klassisches Lizenzmodell, bei dem Bilder für einen einmaligen, genau definierten Nutzungszweck lizenziert werden.
- Royalty Free (RF): Lizenzmodell mit einem Festpreis pro Bild unabhängig vom Verwendungszweck.
S
- Schlagwort: Schlagwort ist die deutsche Bezeichnung für „Keyword“ und bezeichnet Begriffe, mit denen Bildinformationen in der Dokumentation gespeichert und bei der Recherche als Suchbegriffe wieder abgerufen werden können.
- Schutzfrist: Zeitraum in dem ein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Innerhalb dieser Schutzfrist muss der Urheber oder dessen Vertreter zur Verwendung um Erlaubnis gefragt werden.
- Standardlizenz: Vor allem die sog. Microstockagenturen vergeben meist eine „Standardlizenz“, deren Bedingungen in den Nutzungsbedingungen nachgelesen werden können. Diese Lizenz kann nur akzeptiert, aber nicht verhandelt werden.
- Stockfoto: Als Stockfotos werden Bilder bezeichnet, die auf Vorrat ohne einen konkreten Nutzungsauftrag produziert werden.
- Suchbegriff: Als Suchbegriff bezeichnen wir das „Keyword“ mit dem in einer Datenbank nach Informationen oder Bildern recherchiert wird.
- Suchmaschine: Als Suchmaschine gelten ganz allgemein digitale Anwendungen, über die nach Informationen gesucht werden kann. Seit „Google“ fallen Alternativen immer weniger ins Gewicht. Als Researcher kann es je nach Thema ratsam sein, auch an Alternativen zu denken, um das beste Ergebnis zu erzielen.
T
- Temporäre Kunstwerke: Kunstwerke, die bei der Erschaffung nicht als dauerhaft angelegt sind (z.B. Eisskulpturen, Pflastermaler… ). In solchen Fällen muss der Künstler zur Nutzung immer um Erlaubnis gefragt werden.
- TIFF (Tagged Image File Format): Dateiformat zur Speicherung von Bilddaten, welches vor allem im Druck Anwendung findet. TIFF ist im Vergleich zu JPG nicht komprimiert und kann Bildebenen aus der Bildbearbeitung darstellen.
U
-
Überbelichtung: Von einer Überbelichtung ist die Rede, sobald ein Foto nahezu weiße Bereiche ohne jede Zeichnung aufweist und Farben insgesamt zu hell erscheinen und verblassen.
-
Unterbelichtung: Von einer Unterbelichtung spricht man, wenn der Bildeindruck insgesamt zu dunkel ist und die Intensität der Farben nicht den realen Farben entspricht.
- Urheber: Ein Urheber ist Schöpfer eines Werkes. z.B. der Fotograf eines Bildes oder der Maler eines Gemäldes. Urheber kann nur eine natürliche Person sein.
- Urheberrecht: Im Urheberrecht sind die Rechte eines Urhebers verankert. Das Urheberrecht ist die Ausgangslage für die Verhandlung von Nutzungsrechten. Es schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und dessen Nutzung.
V
- Vektorgrafik: Eine Vektorgrafik stellt anders als ein Foto keine Pixel, sondern Pfade dar. Eine Illustration kann sowohl als Vektorgrafik, als auch als Pixelbild gespeichert werden. Vektorgrafiken haben den Vorteil, dass sie skalierbar sind und dadurch keine Qualität in der Vergrößerung verlieren.
- Verschlagwortung: Verschlagwortung bedeutet das Speichern von Keywords zu einem Bild in einer Datenbank.
- Verwendungszweck: Die Art und der Umfang der Bildnutzung. Ist meist für die Berechnung des Bildhonorars relevant.
- Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst: Ist ein Verein zur kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten. Hauptsächlich holt man dort Künstlerrechte von noch nicht gemeinfreien Künstlern ein.
W
- Werk: Oft ist lediglich von Werk statt Foto, Bild oder Illustration die Rede – insbesondere in rechtlichem Zusammenhang. Denn ein Werk ist alles was urheberrechtlich geschützt ist. (neben Fotos z.B. auch Film, Theaterstück, Schrift u.v.m.).
- We-Transfer: We-Transfer ist ein webbasierender Online-Dienstleister zum Versand von großen Datenmengen.
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