Haben Sie auch an das Designrecht gedacht? Bei der Nutzung von Fotos ist neben der Einwilligung des Urhebers ganz entscheidend, welches Motiv auf dem Bild abgebildet ist.
Bei vielen Motiven müssen Sie – neben den Rechten des Fotografen – auch noch weitere Rechte klären: z.B. das Recht am eigenen Bild, wenn Personen abgebildet sind – Künstlerrechte, bei der Abbildung von Kunstwerken – Eigentumsrechte, bei der Abbildung von privaten Orten – und eben Designrechte, wenn ein Design auf dem Foto zu sehen ist.
Wir erklären in diesem Artikel, was es mit dem Designrecht auf sich hat und wie Sie ein Design erkennen.
Designrecht (bis 2013 Geschmacksmusterrecht)
Was ist das Designrecht?
2014 wurde das „Geschmacksmusterrecht“ begrifflich durch das „Designrecht“ ersetzt. Das Designrecht schützt zwei- oder dreidimensionale Gestaltungen von Gebrauchsgegenständen, d.h. eine bestimmte Form eines Produktes. Es kann geschützt werden, wenn es sich dabei um etwas NEUES handelt. Die Schutzdauer beträgt 25 Jahre. Diese gilt ab dem Tag der Anmeldung bei eingetragenen Designs. Designs, die nicht eingetragen werden, haben einen kürzeren Schutz. Dieser beträgt drei Jahre ab dem Tag der Veröffentlichung.
Alle Details zum Designrecht können Sie unter diesem Link nachlesen.
Wie Sie Objekte mit Designschutz identifizieren
Folgende Fragen helfen bei der Bildbetrachtung ein Designrecht zu erkennen:
- Sind besondere Gegenstände auf dem Foto, die einen Designschutz genießen könnten?
z.B. Möbel, Spielzeug, Haushaltsgeräte, Geschirr, Gläser, Besteck, Vasen, Elektrogeräte, Lampen, Leuchten, Elektrogeräte, Tapeten, Gardinen, … - Tragen die abgebildeten Personen Designerkleidung oder -accessoires?
z.B. Schmuck, Lederwaren, Taschen, … - Stellen diese Designstücke das Hauptmotiv oder ein Beiwerk am Foto dar?
Hier können Sie recherchieren, ob das Designrecht eingetragen ist
- Deutsches Patent- und Markenamt
- Amt der EU für geistiges Eigentum
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Weitere Infos zur Recherche nach Designschutz beim Deutschen Patent- und Markenamt
Ist das Designrecht nicht bereits durch das Urheberrecht geschützt?
Im Urheberrecht sind Werke geschützt, die einer gewissen „Schöpfungshöhe“ unterliegen. Darunter können sich auch Designobjekte mit der erforderlichen Schöpfungshöhe befinden. Das heißt, die Objekte müssen handwerkliche Leistungen des Durchschnitts übertreffen.
2013 wurde vom BGH die Rechtsprechung zum Urheberschutz von Produktdesign gelockert, so dass seitdem viel mehr Designobjekte auch Urheberrechtsschutz genießen. Ausschlaggebend dafür war der bekannte Fall des „Geburtstagszuges“.
Kennen Sie den Fall mit dem Geburtstagszug?
Eine Spielwarendesignerin hatte einst Entwürfe für einen Geburtstagszug an ein Unternehmen verkauft. Der sogenannte Geburtstagszug ist ein Spielzeugzug mit einer Kerze pro Wagon, der jedes Jahr erweitert werden kann.
Jahre später verklagte die Designerin das Unternehmen auf Zahlung einer weiteren Vergütung. Grund dafür war der große Verkaufserfolg des Geburtstagszuges. Sie forderte eine nachträgliche Vergütung, die dem Erfolg des Zuges angemessener sein sollte.
Der Fall führte 2013 zu oben genannter Änderung der Rechtsprechung im Bundesgerichtshof, welche Sie hier nachlesen können.
Andere Fälle von Designschutz, die zeigen, wie kompliziert das Designrecht sein kann:
Erlkönige: Das Design von Autos ist natürlich ebenso geschützt, obwohl die Autohersteller wohl kaum dagegen vorgehen. Eine rechtliche Einschätzung dazu finden Sie hier: https://www.rechtambild.de/2014/02/jaeger-der-erlkoenige-arbeit-im-juristischen-graubereich/
Schutz eines Kinderwagendesigns: https://www.f-200.com/bgh-designschutz-eines-kinderwagen-i/
Flaschenform 3D: https://legal-patent.com/designrecht-de/eugh-flaschenform-ist-3d-unionsmarke/
Möchten Sie Bilder verwenden, auf denen ein Design abgebildet ist?
Sofern dieses Designobjekt kein unwesentliches Beiwerk darstellt, so müssen Sie eine Erlaubnis über die Nutzung des Bildes beim Designer anfragen. Im Designrecht gilt, dass der Designer entscheiden darf, ob und unter welchen Bedingungen sein Design veröffentlicht wird.
Wenn Sie bei Einschätzungen und Rechteklärungen des Designrechts Unterstützung brauchen, können Sie sich gerne an unser kompetentes Team wenden. Fragen Sie uns!
1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
Hallo. Kommen normale Kleider oder sonstige Sachen wie Autos auch unter das Designrecht? Sind Muster, Bilder irgendwelche Texte auch Designs, wenn man sie auf Kleidern vorfindet? Ist es nur in Deutschland so mit dem Designschutz?